Crémants sind großartige Schaumweine. Bisher galten sie als die französiche Alternative zu Champagner. Also, Schaumwein aus Frankreich, außerhalb der vom Namen her geschützten Champagne. Auf dem Markt als Crémant, Crémant-Blanc de Blancs oder -Blanc de Noirs sowie als Crémant Rosé.
So gibt es mittlerweile acht französische Regionen für den Crémant, der in der klassischen Flaschengärungsmethode (Méthode traditionnelle) hergestellt wird. Die Bezeichnung Champagner Methode darf lt. einer EU-Richtlinie außerhalb der Champagne nicht mehr verwendet werden.
Es gibt daher Crémant aus dem Elsass, Bordeaux, Burgund, Jura, Loire, Savoyen, sowie aus kleinen Teilregionen aus der Rhone (Crémant de Die) und aus dem Languedoc (Crémant de Limoux).
Im Vergleich zum Champagner gelten die Perlage und die Kohlensäure des sanft moussierenden Crémants vielfach als milder, sanft, „cremiger“ und daher bei vielen Konsumenten auch als leichter verträglich.
Die Bezeichnung Crémant ist seit dem 1. September 1994 gültig und bezeichnet moussierende Getränke mit kontrollierter Herkunftsbezeichnung.
So weit so gut, doch der Begriff „Crémant“ ist nicht geschützt. Markentechnisch ist das ohnehin nicht möglich, weil „crémant“ ein beschreibendes/begriffserklärendes Wort aus der Alltagssprache ist und einfach „cremig“ heißt, das man als Marke genauso wenig schützen kann.
Die Theorie:
Crémant ist eine EU‑weit geregelte Kategorie für Qualitätsschaumwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung, der nach klassischer Flaschengärung erzeugt wird (Delegierte Verordnung (EU) 2019/33, Art. 53). Das heißt: Wenn auf einem Schaumwein ‚Crémant + Herkunft‘ steht, dann müßte er nach bestimmten Regeln gemacht sein und aus einer bestimmten Region stammen.
Die Praxis:
Innerhalb der EU ist „Crémant“ daher an das System der geschützten Ursprungsbezeichnungen gekoppelt. Das heißt: Ein Crémant muss immer mit einer konkreten Herkunft kombiniert werden. Der Rest fällt aber offensichtlich unter nationale Sonderregelungen. Aber was ist der Rest?
Denn offensichtlich kann jedes Land und jede Region seine eigenen Regeln aufstellen. So hat z.B. vor wenigen Wochen das Konsortium Garda DOC bekannt gegeben, unter welchen Kriterien der Crémant Garda DOC hergestellt werden darf. Die Appellation DOC Garda ist eine der jüngeren Appellationen in Italien, die aber mittlerweile von über 250 Betrieben rund um den Gardasee genutzt wird. Und ab sofort auch als Bezeichnung für den Crémant. Ob sich das Konsortium Garda DOC damit einen Gefallen tut, wird die Zukunft weisen.
Das Garda-DOC-Gebiet umfasst über 31.000 Hektar Weinberge, verteilt auf 70 Gemeinden in den norditalienischen Regionen Lombardei und Venetien. Sie liegen vor allem im Süden des Gardasees in den Provinzen Brescia, Mantua und Verona.
Natürlich hat die Region rund um den Gardasee mit starker Konkurrenz und der Suche nach der eigenen Wein-Identität zu kämpfen. Eingezwängt zwischen Osten: Prosecco, Norden: Trento DOC und Westen: Franciacorta ist man überall von Spitzenschaumwein-Regionen umgeben.
Der gemeinsame Nenner für alle, die sich Crémant nennen, wird – im Best Case – die Flaschengärung (Méthode traditionnelle) werden, sonst bleibt einfach nur die Marketingaussage „qualitativ hochwertiger Schaumwein“. Welche Trauben verwendet werden, und damit verbunden die maximale Ausbeute aus dem Traubenmaterial, die Pressung bzw. Vinifizierung, die Dauer der Hefereifung, Restzucker und Dosage – all das kann jede Region offensichtlich für sich selbst festlegen. Auch die Einführung des hier erwähnten Crémant Garda DOC wurde vom eigenen Konsortium beschlossen und freigegeben.
EU-Weinrecht vs. nationale Praxis
Für die EU-Länder gibt es eine EU-Verordnung, aber diese reduziert sich in Nicht-Frankreich wenn überhaupt auf die Flaschengärung. 9 Monate Hefelagerung bei traditioneller Methode ist ohnehin das Minimum, die Ausbeute der Trauben ist nur relativ, da jede Region seine eigenen Trauben verwenden darf, und Restzucker und Dosage kann jede Region selbst festlegen. Nicht-EU Länder wie die Schweiz, England, Canada oder die USA sind ohnehin frei jeder EU-Vorgaben.
Außerhalb dieses Rahmens wirkt das EU‑Weinrecht nicht automatisch; dort entscheidet das jeweilige nationale Marken‑, Lebensmittel‑ und Herkunftsrecht, ob und wie „Crémant“ genutzt werden darf.
Für „Crémant Garda DOC“ ist nach den veröffentlichten neuen Produktionsregeln keine zwingende Ganztraubenpressung vorgeschrieben, anders als etwa bei Crémant nach klassisch französischem Vorbild. Die Garda-DOC-Schaumweine können offensichtlich auch sowohl im Tank oder im Transvasierverfahren, oder in traditioneller Flaschengärung erzeugt werden.
Zumindest konnte man bisher nichts Gegenteiliges lesen. Wobei die höchsten Qualitätsstandards wie Ganztraubenpressung oder Flaschengärung wären als das Wichtigste sicher von Anfang an marketingtechnisch kommuniziert worden.
Die konkrete Vinifizierung ist offensichtlich Kompetenz von Ländern und Regionen. Das schwächt langfristig genau das, was geschützte Bezeichnungen eigentlich leisten sollen: Orientierung, Klarheit, Erwartungssicherheit und ein gewisses Mindestniveau an Technik und Stil.
Crémant wird auch anderswo erzeugt. Luxemburg (Crémant de Luxembourg) seit den 90er Jahren und Deutschland seit 2009 waren mir noch bekannt. (Mosel, Pfalz, Baden, Rheinhessen, Rheingau, Franken). In Deutschland wurde die Bezeichnung Crémant für deutschen Schaumwein innhalb des deutschen Weingesetzes geregelt, aber er heißt in Deutschland nur Crémant, wobei natürlich irgendwo die Region am Etikett steht, aber die steht eigentlich bei jedem Wein am Label.
Diese Aufweichung hat zur Folge, dass es weltweit zahlreiche Crémants aus aller Herren Länder gibt, die wahrscheinlich alle unterschiedlich hergestellt werden. Das dürfte aber nur der Beginn sein. So kann man neben den bereits hier oben erwähnten Ländern bereits Crémants aus Belgien (Crémant de Wallonie), Österreich, der Schweiz, Tschechien, England, Canada oder den USA erwerben. Gerade bei dem derzeit herrschenden Schaumwein-Boom (im Vergleich zu Stillwein) ist davon auszugehen, dass noch viele weitere Länder folgen werden. Sollte das Modell Crémant vom Gardasee erfolgreich sein, fallen mir noch mindestens 15 weitere Regionen nur in Italien ein, die gerne ein Crémant-Pendant zu Prosecco und Franciacorta oder Asti-Spumante herstellen möchten.
„Ich habe auch schon
halbtrockene Crémants
entdeckt!“
Mit diesem Problem der Produktbezeichnung werden vor allem die französischen Crémants konfrontiert werden, die ja strenge Regeln für die Herstellung ihrer Produkte einheitlich festgelegt haben (Appellation d’Origine Contrôlée), wie u.a. Ganztraubenpressung, eine maximale Ausbeute des Traubenmaterials, ein Höchstgehalt bei der Zugabe von Schwefeldioxid eine Mindestzeit für die Hefereifung oder eine obligatorische Geschmacksprüfung.
Dabei wäre eine starke Marke „Crémant“ umso wichtiger, nicht nur im EU-Export, sondern auch wenn man sich die aktuellen Zahlen rund um den Prosecco Import von Frankreich ansieht: permanent 2-stellige Zuwachsraten in die „Grand Nation“, bei der es offensichtlich doch einen Markt für gute, aber günstigere Schaumweine gibt.
Doch die Bezeichnung Crémant, um zu zeigen, dass neben der Champagne auch andere Regionen Frankreichs durchaus sehr gute Schaumweine erzeugen können, das war nicht ausreichend und nicht erfolgreich. Das haben andere Regionen wie Prosecco oder Franciacorta in Italien oder Corpinnat in Spanien besser auf die Reihe bekommen.
Es ist davon auszugehen, dass es bei Crémant zu einer Verwässerung kommen wird, was bisher zumindest bei den französischen Crémants nicht gegeben war. Für den Konsumenten wird es nicht überschaubar, für was der Name Crémant bzw. das Produkt letztendlich steht, und oder auch nicht, warum das eine Produkt 3 EUR und das andere 35 EUR kostet. Und jedes Mal komplett anders schmeckt. EU-Verordnung hin oder her. Das ist für den Konsumenten nicht relevant.
Crémant wird ein wenig aussagekräftiger Begriff werden und auf jeden Fall wird dieses Dilemma in Zukunft viele fragende Blicke von „normalen“ Weinkäufern vor dem Schaumweinregal zurücklassen.